Zunächst vereinbaren wir telefonisch ein Erstgespräch, das im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde stattfindet. Dabei haben wir die Möglichkeit zu einer ersten Abklärung: Ist bei Ihren Beschwerden oder Ihrem Anliegen eine ambulante Verhaltenstherapie passend oder eher ein anderes Psychotherapieverfahren, ein Klinikaufenthalt oder eine Beratung? Solch eine Sprechstunde dauert – wie alle Therapiesitzungen – 50 Minuten. Ab April 2018 ist es für Therapiesuchende, die gesetzlich versichert sind, vorgeschrieben, dass eine Psychotherapeutische Sprechstunde besucht wird, bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann.
Danach haben Sie die Möglichkeit, vor Therapiebeginn bis zu vier Probestunden (sogenannte probatorische Sitzungen) durchzuführen.
Für Sie ist sicher in dieser Phase wichtig, sich darüber klar zu werden, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Psychotherapeuten vorstellen können. In dieser probatorischen Phase werden neben dem Anlass für die Therapie Ziele und Erwartungen besprochen und es wird Ihre Krankheitsvorgeschichte – Anamnese – erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.
Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über Ihren körperlichen Zustand.
Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse die Kostenübernahme der Psychotherapie beantragt; in der Regel zunächst für zwölf Sitzungen (Kurzzeittherapie). Bei den privaten Krankenkassen und der Beihilfe gibt es etwas abweichende Sitzungskontingente.
Im Verlauf der Therapie kann entschieden werden, ob die Therapiestunden ausreichen oder noch verlängert werden sollten.
Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie sind allerdings leider oft nicht zu vermeiden.
Es kann auch sein, dass wir stattdessen eine kurzzeitige Psychotherapeutische Akutbehandlung vereinbaren, wenn Sie eine kurzfristige Entlastung in einer aktuellen Krise brauchen. Hierbei können zugrundeliegende Probleme nicht behandelt werden, sondern es geht um eine erste Stabilisierung. Falls diese Behandlung noch nicht ausreicht, kann sich dann eine längere Verhaltenstherapie anschließen, die wir dann, wie oben beschrieben, extra beantragen.
Sowohl in der Psychotherapeutischen Sprechstunde als auch in der probatorischen Phase haben Sie natürlich die Möglichkeit, solche Sitzungen bei anderen Psychotherapeuten durchzuführen, denn es ist ja auch wichtig, dass Sie klären, ob „die Chemie stimmt“ zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Psychotherapeuten.
Mehr zum Thema Psychotherapie finden Sie auf den Websites der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen sowie der Bundespsychotherapeutenkammer.
Sofern die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird, ist zu Beginn und in jedem Behandlungsquartal (Vierteljahr) die Vorlage der Versichertenkarte notwendig.