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Die Kosten

Wenn Sie gesetzlich oder privat bzw. über die Beihilfe versichert sind, werden die Kosten der Behandlung bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten von der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfe getragen, sofern die Psychotherapie indiziert ist.

Zurzeit werden die Kosten für folgende Therapieverfahren übernommen: Analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die in dieser Praxis angebotene Verhaltenstherapie.

Die ebenfalls hier angebotene Hypnotherapie (Klinische Hypnose) ist dagegen eine individuelle Gesundheitsleistung (iGEL), die nicht von der Krankenversicherung finanziert wird. Sie wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

 Die ersten Gesprächstermine